Pflichten von Arbeitgebern gegenüber Behinderten
Die Ausgleichsabgabe soll die Arbeitgeber zur vermehrten Einstellung schwerbehinderter Menschen veranlassen

beschäftigen. Zur Prüfung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2017 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2018 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Am schnellsten geht dies
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