Plus Schwerbehinderung

Pflichten von Arbeitgebern gegenüber Behinderten

Die Ausgleichsabgabe soll die Arbeitgeber zur vermehrten Einstellung schwerbehinderter Menschen veranlassen

10.12.2018 UPDATE: 10.12.2018 10:51 Uhr 48 Sekunden
Foto: dpa
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu

beschäftigen. Zur Prüfung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2017 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2018 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Am schnellsten geht dies

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