Plus Lohn- und Gehaltsabrechnung

Fehler dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen

Was tun, wenn man Fehler entdeckt?

06.09.2023 UPDATE: 06.09.2023 14:20 Uhr 37 Sekunden
Entdeckt man im Netto-Auszahlungsbetrag einen Fehler, sollte man sich direkt an den Arbeitgeber wenden. Foto: Jens Büttner/dpa

Bremen (dpa) - Wie viel habe ich eigentlich im Job verdient? Das verrät die Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sie zu erstellen.

Enthalten muss sie mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum sowie die Zusammensetzung des Lohns oder Gehalts. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Online-Magazin hin.

Bei Fehlern

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