Fehler dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen
Was tun, wenn man Fehler entdeckt?
Bremen (dpa) - Wie viel habe ich eigentlich im Job verdient? Das verrät die Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sie zu erstellen.
Enthalten muss sie mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum sowie die Zusammensetzung des Lohns oder Gehalts. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Online-Magazin hin.
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