FSJ und Job zwischen Bachelor und Master
Wechselnde Studiengänge, Freiwilligendienst, Jobben: Bevor manch Kind seine berufliche Bestimmung findet, geht schon mal (Ausprobier-)Zeit ins Land. Das kann allerdings den Kindergeldanspruch kosten.

Zu viele Arbeitsstunden oder zu langer Abstand zwischen zwei Studiengängen können das Kindergeld gefährden. Foto: Marc Tirl/dpa
Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein Kind zwischen dem Bachelor-Abschluss und Beginn des Masterstudiums ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert und dazu auch noch zeitweise jobbt, kann das die Kindergeldzahlung kosten. Denn dann ist das nicht mehr zeitnah genug, als dass die einzelnen Ausbildungsabschnitte als einheitliche Ausbildung gelten. Auf eine entsprechende Entscheidung (Az: III R 10/22) des
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