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Beschäftigung endet? Wartezeiten bei der Meldung reduzieren!

Wer seinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I geltend machen will, muss sich spätestens drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung als "arbeitsuchend" melden.

22.03.2013 UPDATE: 22.03.2013 10:16 Uhr 48 Sekunden
Wer arbeitslos wird und aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung voraussichtlich Anspruch auf Arbeitslosengeld

I hat, muss sich spätestens drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit "arbeitsuchend" melden.

Weil dieses Jahr die Osterfeiertage auf ein Monatsende fallen, weist die Heidelberger Arbeitsagentur nochmals darauf hin, dass es auch

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