Plus Homeoffice

Darf die Führungskraft einfach mal Zuhause vorbeischauen?

Was man im Homeoffice macht, geht die Führungskraft doch nichts an. Oder darf die plötzlich an der Tür klingeln?

06.04.2022 UPDATE: 06.04.2022 11:21 Uhr 53 Sekunden
Gegen den Willen der Beschäftigten dürfen Vorgesetzte nicht einfach im Homeoffice vorbeikommen. Foto: Fabian Strauch/dpa

Frankfurt/Main (dpa) - Im Rahmen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung darf eine Führungskraft auch am Heimarbeitsplatz vorbeischauen. Das geht allerdings nur, wenn die Beschäftigten zustimmen. Das erklärt der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte.

Der Arbeitsplatz im Homeoffice sei aus arbeitsrechtlicher Sicht Teil des Betriebs. Damit gelten dort einschlägige betriebliche

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