Darf die Führungskraft einfach mal Zuhause vorbeischauen?
Was man im Homeoffice macht, geht die Führungskraft doch nichts an. Oder darf die plötzlich an der Tür klingeln?
Frankfurt/Main (dpa) - Im Rahmen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung darf eine Führungskraft auch am Heimarbeitsplatz vorbeischauen. Das geht allerdings nur, wenn die Beschäftigten zustimmen. Das erklärt der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte.
Der Arbeitsplatz im Homeoffice sei aus arbeitsrechtlicher Sicht Teil des Betriebs. Damit gelten dort einschlägige betriebliche
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+