Dürfen Azubis als Urlaubsvertretung eingesetzt werden?
Das heißt in vielen Betrieben auch, dass etliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitgleich oder nacheinander im Urlaub sind. Ob und wie Azubis dann einspringen können.
Wernigerode. (dpa/tmn) - Auszubildende lernen im Betrieb nach und nach, worauf es in ihrem jeweiligen Beruf ankommt. Sind dort gerade viele Beschäftigte in Urlaub, ist ihr Einsatz womöglich besonders gefragt. Doch dürfen Azubis eigentlich als Urlaubsvertretung im Ausbildungsbetrieb eingesetzt werden?
"Das ist jedenfalls nicht verboten", sagt André Niedostadek, Professor für
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