Steuerfreie Einkünfte kombinierbar
Wer sich ehrenamtlich engagiert, wird vom Staat unter gewissen Voraussetzungen steuerlich entlastet. Wichtig ist dabei immer, dass das Ehrenamt nicht mehr Zeit in Anspruch nimmt als der Hauptjob.
Berlin (dpa/tmn) - Erhalten Sie im Rahmen Ihres Ehrenamts oder Ihrer Übungsleiter-Tätigkeit eine Aufwandspauschale? Dann müssen Sie diese unter Umständen weder versteuern noch Sozialabgaben darauf entrichten. Zwar müssen gewisse Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit erfüllt sein. Ob Sie nebenher einer Vollbeschäftigung oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, spielt eine
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