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Betrieb auch an Berufsschultagen informieren

Wer eine Ausbildung macht, hat auch Tage, an denen Berufsschule statt Betrieb auf dem Plan stehen. Doch wem muss man eigentlich Bescheid geben, wenn man dann krank ist?

15.09.2023 UPDATE: 15.09.2023 08:56 Uhr 33 Sekunden
Melden sich Auszubildende an einem Berufschultag krank, müssen sie das auch ihrem Ausbildungsbetrieb mitteilen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Sind Auszubildende an einem Tag krank, an dem sie Unterricht in der Berufsschule haben, müssen sie das der Schule mitteilen - und zwar vor Schulbeginn, etwa im Sekretariat. Aber nicht nur der: Auch der Arbeitgeber muss informiert werden, dass man krank ist. Darauf weist die IG Metall hin.

Das ist auch dann der Fall, wenn man am entsprechenden Tag nicht im

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Bei Krankheit: Betrieb auch an Berufsschultagen informieren - Ausbildung & Beruf - Rhein-Neckar-Zeitung
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Betrieb auch an Berufsschultagen informieren

Wer eine Ausbildung macht, hat auch Tage, an denen Berufsschule statt Betrieb auf dem Plan stehen. Doch wem muss man eigentlich Bescheid geben, wenn man dann krank ist?

15.09.2023 UPDATE: 15.09.2023 08:56 Uhr 33 Sekunden
Melden sich Auszubildende an einem Berufschultag krank, müssen sie das auch ihrem Ausbildungsbetrieb mitteilen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Sind Auszubildende an einem Tag krank, an dem sie Unterricht in der Berufsschule haben, müssen sie das der Schule mitteilen - und zwar vor Schulbeginn, etwa im Sekretariat. Aber nicht nur der: Auch der Arbeitgeber muss informiert werden, dass man krank ist. Darauf weist die IG Metall hin.

Das ist auch dann der Fall, wenn man am entsprechenden Tag nicht im

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