Betrieb auch an Berufsschultagen informieren
Wer eine Ausbildung macht, hat auch Tage, an denen Berufsschule statt Betrieb auf dem Plan stehen. Doch wem muss man eigentlich Bescheid geben, wenn man dann krank ist?

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Sind Auszubildende an einem Tag krank, an dem sie Unterricht in der Berufsschule haben, müssen sie das der Schule mitteilen - und zwar vor Schulbeginn, etwa im Sekretariat. Aber nicht nur der: Auch der Arbeitgeber muss informiert werden, dass man krank ist. Darauf weist die IG Metall hin.
Das ist auch dann der Fall, wenn man am entsprechenden Tag nicht im
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