Plus Befristeter Job

Schwangerschaft darf verschwiegen werden

Wer schwanger einen auf ein Jahr befristeten Vertrag unterschreibt, fällt absehbar einen erheblichen Teil der Zeit aus. Sagen muss diejenige das trotzdem nicht.

28.12.2023 UPDATE: 28.12.2023 12:40 Uhr 46 Sekunden
Schwangere Bewerberinnen sind nicht verpflichtet, ihren Zustand bei der Stellenbewerbung preiszugeben. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Gera/Berlin. (dpa) Bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags muss eine Bewerberin nicht sagen, dass sie schwanger ist. Auch wenn sie absehbar für einen Großteil der Zeit ausfällt. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Gera hervor (AZ: 3 Ca 1074/22), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.

Im konkreten Fall hatte die Frauenärztin einer Arbeitnehmerin Ende

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