Schwangerschaft darf verschwiegen werden
Wer schwanger einen auf ein Jahr befristeten Vertrag unterschreibt, fällt absehbar einen erheblichen Teil der Zeit aus. Sagen muss diejenige das trotzdem nicht.
Gera/Berlin. (dpa) Bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags muss eine Bewerberin nicht sagen, dass sie schwanger ist. Auch wenn sie absehbar für einen Großteil der Zeit ausfällt. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Gera hervor (AZ: 3 Ca 1074/22), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.
Im konkreten Fall hatte die Frauenärztin einer Arbeitnehmerin Ende
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