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Vom Lohn bis zur Kündigungsfrist - Rechte von Leiharbeitern

Verdienen Leiharbeiter eigentlich das Gleiche wie Festangestellte? Und wie steht's mit Betriebsversammlungen? Im Dreiecksverhältnis zwischen Leiharbeiter, Verleiher und Entleiher ist oft unklar, welche Rechte die Beschäftigten haben. Dabei gibt es klare Regeln.

02.11.2015 UPDATE: 02.11.2015 10:53 Uhr 2 Minuten, 50 Sekunden
Vom Lohn bis zur Kündigungsfrist - Rechte von Leiharbeitern

Von der Metallindustrie bis zum Fensterputzen: Zeitarbeiter werden in vielen Bereichen eingesetzt. Beim Lohn müssen sie oft Abstriche machen - sie sind aber nicht ohne Rechte. Foto: dpa

Von Julia Naue

Berlin (dpa/tmn) - Zeitarbeit boomt. Den Unternehmen bringt die flexible Beschäftigung viele Vorteile. Sie können ihren Personalbedarf schnell an die Auftragslage anpassen. Für die Leiharbeitnehmer sieht es in der Regel weniger rosig aus. "Ob Lohn, Zufriedenheit, Beschäftigungssicherheit oder -dauer: Leiharbeiter schneiden in all diesen Bereichen schlechter ab als andere

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