Plus Arbeitsrecht

Wer muss bei betriebsbedingten Kündigungen zuerst gehen?

Drohen betriebsbedingte Kündigungen im Unternehmen, fragt sich mancher Arbeitnehmer besorgt: Wann bin ich an der Reihe - und wie wird das überhaupt entschieden?

13.02.2023 UPDATE: 13.02.2023 10:09 Uhr 1 Minute, 10 Sekunden
Wer eine betriebsbedingte Kündigung erhält, kann Kündigungsschutzklage erheben. Das muss allerdings innerhalb von drei Wochen passieren. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Eine schwierige wirtschaftliche Situation, Standortschließungen oder die Einführung neuer Produktionsmethoden: Fallen in einem Unternehmen Arbeitsplätze weg - und gibt es keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen - sind oft betriebsbedingte Kündigungen die Folge. Doch wer muss dann eigentlich zuerst

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