Verdacht reicht - Wann der Job auch ohne Beweis verloren geht
Auch ohne Beweis kann bei schwerem Verdacht das Arbeitsverhältnis enden. Welche Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung erfüllt sein müssen und was Beschäftigte dann tun können.

Von Sabine Meuter
Hamburg/Frankfurt. (dpa-tmn) Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+