Plus Arbeitsrecht

Verdacht reicht - Wann der Job auch ohne Beweis verloren geht

Auch ohne Beweis kann bei schwerem Verdacht das Arbeitsverhältnis enden. Welche Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung erfüllt sein müssen und was Beschäftigte dann tun können.

15.09.2025 UPDATE: 15.09.2025 08:10 Uhr 3 Minuten, 17 Sekunden
Die Verdachtskündigung muss schriftlich erfolgen. Und wie bei jeder anderen Kündigung kann sich der Arbeitnehmer beim Betriebsrat Unterstützung holen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Von Sabine Meuter

Hamburg/Frankfurt. (dpa-tmn) Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+