Plus Arbeitsrecht

Hauterkrankung von Autolackiererin ist Berufskrankheit

Wer eine berufsbedingte Hauterkrankung hat, muss die entsprechende Arbeit nicht mehr aufgeben, um eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen.

31.10.2023 UPDATE: 31.10.2023 08:31 Uhr 59 Sekunden
Berufsbedingte Hauterkrankung? Ein Fall einer Autolackiererin zog sich über mehrere Jahre und Instanzen. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn​

Erfurt/Berlin (dpa/tmn) - Bereits Anfang 2021 fiel der sogenannte Unterlassungszwang im Zusammenhang mit der Anerkennung von Hauterkrankungen als Berufserkrankungen durch eine Entscheidung des Gesetzgebers weg. Darunter verstand man die Verpflichtung der Betroffenen, die krankmachende Arbeit aufzugeben, damit die Erkrankung überhaupt als Berufskrankheit anerkannt werden konnte.

Dass

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