Hauterkrankung von Autolackiererin ist Berufskrankheit
Wer eine berufsbedingte Hauterkrankung hat, muss die entsprechende Arbeit nicht mehr aufgeben, um eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen.

Erfurt/Berlin (dpa/tmn) - Bereits Anfang 2021 fiel der sogenannte Unterlassungszwang im Zusammenhang mit der Anerkennung von Hauterkrankungen als Berufserkrankungen durch eine Entscheidung des Gesetzgebers weg. Darunter verstand man die Verpflichtung der Betroffenen, die krankmachende Arbeit aufzugeben, damit die Erkrankung überhaupt als Berufskrankheit anerkannt werden konnte.
Dass
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