Darf ich Bilder von meinem Arbeitsplatz posten?
Manche Menschen teilen ihren Alltag regelmäßig auf ihren Social-Media-Kanälen. Da ist auch schnell ein Foto vom Arbeitsplatz dabei. Wer solche Bilder unbedacht postet, muss mit Folgen rechnen.
Chemnitz/Berlin (dpa/tmn) - Wer ohne Erlaubnis Bilder vom eigenen Arbeitsplatz in sozialen Netzwerken postet, muss im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen. Das zeigt ein Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (AZ: 4 Sa 34/21), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.
Im vorliegenden Fall klagte ein Frachtpilot, nachdem er
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