Plus Arbeitsrecht

Darf ich Bilder von meinem Arbeitsplatz posten?

Manche Menschen teilen ihren Alltag regelmäßig auf ihren Social-Media-Kanälen. Da ist auch schnell ein Foto vom Arbeitsplatz dabei. Wer solche Bilder unbedacht postet, muss mit Folgen rechnen.

07.02.2024 UPDATE: 07.02.2024 11:00 Uhr 43 Sekunden
Wer Fotos und Videos von seiner Tätigkeit in sozialen Netzwerken postet, obwohl es im Unternehmen eine Geheimhaltungsverpflichtung gibt, muss unter Umständen mit einer Kündigung rechnen. Foto: Fabian Sommer/dpa​

Chemnitz/Berlin (dpa/tmn) -  Wer ohne Erlaubnis Bilder vom eigenen Arbeitsplatz in sozialen Netzwerken postet, muss im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen.  Das zeigt ein Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (AZ: 4 Sa 34/21), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.

Im vorliegenden Fall klagte ein Frachtpilot, nachdem er

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+