Plus Arbeitsrecht

Betriebsrat hat Recht auf Räume mit Sicht- und Schallschutz

Die Arbeit eines Betriebsrats ist heikel. Es finden diskrete Gespräche statt, die niemanden etwas angehen. Deshalb reicht es nicht, dass der Arbeitgeber einen beliebigen Raum zur Verfügung stellt.

29.12.2023 UPDATE: 29.12.2023 08:19 Uhr 49 Sekunden
Betriebsratsräume müssen optisch und akustisch geschützt sein. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn​

Frankfurt/Berlin (dpa/tmn) - Ein Betriebsrat muss nicht für alle Ewigkeit dieselben Räumlichkeiten im Unternehmen haben. Eine neue Unterbringung ist erlaubt. Eins aber ist Pflicht: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die neue Bleibe optisch und akustisch abgeschirmt ist. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt (AZ: 16 TaBV 151/22) hervor, auf das die

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