Betriebsrat hat Recht auf Räume mit Sicht- und Schallschutz
Die Arbeit eines Betriebsrats ist heikel. Es finden diskrete Gespräche statt, die niemanden etwas angehen. Deshalb reicht es nicht, dass der Arbeitgeber einen beliebigen Raum zur Verfügung stellt.

Frankfurt/Berlin (dpa/tmn) - Ein Betriebsrat muss nicht für alle Ewigkeit dieselben Räumlichkeiten im Unternehmen haben. Eine neue Unterbringung ist erlaubt. Eins aber ist Pflicht: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die neue Bleibe optisch und akustisch abgeschirmt ist. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt (AZ: 16 TaBV 151/22) hervor, auf das die
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+