VW-Skandal: Gericht sieht keine Pflicht zur Auto-Rücknahme
Bochum/Wolfsburg/Brüssel (dpa) - Im Abgas-Skandal bei Volkswagen müssen Hersteller und VW-Händler nach Auffassung des Landgerichts Bochum die manipulierten Autos nicht zurücknehmen. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek zum Start eines Zivilprozesses.
Bochum/Wolfsburg/Brüssel (dpa) - Im Abgas-Skandal bei Volkswagen müssen Hersteller und VW-Händler nach Auffassung des Landgerichts Bochum die manipulierten Autos nicht zurücknehmen. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek zum Start eines Zivilprozesses.
Dieser Mangel sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+