Plus

VW-Skandal: Gericht sieht keine Pflicht zur Auto-Rücknahme

Bochum/Wolfsburg/Brüssel (dpa) - Im Abgas-Skandal bei Volkswagen müssen Hersteller und VW-Händler nach Auffassung des Landgerichts Bochum die manipulierten Autos nicht zurücknehmen. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek zum Start eines Zivilprozesses.

02.03.2016 UPDATE: 02.03.2016 05:36 Uhr 2 Minuten, 43 Sekunden
Diesel-Motor
Von den Manipulationen im Abgas-Skandal sind in Deutschland rund 2,5 Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen. Nun beschäftigen die Manipulationen erstmals ein deutsches Gericht. Foto: Patrick Pleul/Illustration

Bochum/Wolfsburg/Brüssel (dpa) - Im Abgas-Skandal bei Volkswagen müssen Hersteller und VW-Händler nach Auffassung des Landgerichts Bochum die manipulierten Autos nicht zurücknehmen. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek zum Start eines Zivilprozesses.

Dieser Mangel sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+