Gericht kippt Steuerrabatt für Firmenerben
Karlsruhe (dpa) - Firmenerben müssen sich auf strengere Regeln bei der Erbschaftsteuer einstellen. Das Bundesverfassungsgericht kippte die seit 2009 geltende großzügige Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer aus mehreren Gründen (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12). Die Karlsruher Richter gaben am Mittwoch dem Gesetzgeber bis Ende Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung.

Karlsruhe (dpa) - Firmenerben müssen sich auf strengere Regeln bei der Erbschaftsteuer einstellen. Das Bundesverfassungsgericht kippte die seit 2009 geltende großzügige Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer aus mehreren Gründen (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12). Die Karlsruher Richter gaben am Mittwoch dem Gesetzgeber bis Ende Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung.
Die Richter
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