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Gericht kippt Steuerrabatt für Firmenerben

Karlsruhe (dpa) - Firmenerben müssen sich auf strengere Regeln bei der Erbschaftsteuer einstellen. Das Bundesverfassungsgericht kippte die seit 2009 geltende großzügige Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer aus mehreren Gründen (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12). Die Karlsruher Richter gaben am Mittwoch dem Gesetzgeber bis Ende Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung.

17.12.2014 UPDATE: 17.12.2014 10:16 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Urteilsverkündung in Karlsruhe: Die Steuerprivilegien für Firmenerben sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Foto: Uwe Anspach

Karlsruhe (dpa) - Firmenerben müssen sich auf strengere Regeln bei der Erbschaftsteuer einstellen. Das Bundesverfassungsgericht kippte die seit 2009 geltende großzügige Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer aus mehreren Gründen (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12). Die Karlsruher Richter gaben am Mittwoch dem Gesetzgeber bis Ende Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung.

Die Richter

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