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BGH stärkt Mieterrechte beim Verkauf der Wohnung

Karlsruhe (dpa) - Sind Mieter beim Verkauf ihrer Wohnung übergangen worden, können sie Schadenersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.

21.01.2015 UPDATE: 21.01.2015 14:56 Uhr 1 Minute, 26 Sekunden
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Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnung an Dritte verkauft wird. Foto: Daniel Bockwoldt/Symbolbild

Karlsruhe (dpa) - Sind Mieter beim Verkauf ihrer Wohnung übergangen worden, können sie Schadenersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.

Die Karlsruher Richter gaben damit im Grundsatz einer Hamburger Mieterin recht. Sie möchte Schadenersatz in Höhe von 79 428 Euro. Die Klägerin macht geltend, beim Verkauf ihrer Wohnung 2011 nicht die Gelegenheit

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