Plus Weiter keine Antragspflicht

Bundestag beschließt Änderungen im Insolvenzrecht

Viele Einzelhändler, Gastronomen und Kinobetreiber stehen vor der Pleite, weil sie im Corona-Lockdown schließen müssen. Doch einige Änderungen im Insolvenzrecht sollen die Situation zumindest etwas entspannen.

17.12.2020 UPDATE: 17.12.2020 21:23 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden
Änderungen im Insolvenzrecht
Für pandemiebedingt überschuldete Firmen bleibt die Pflicht zum Stellen einen Insolvenzantrags mindestens bis Ende Januar ausgesetzt. Foto: Martin Gerten/dpa

Berlin (dpa) - Nachdem sowohl Unternehmen als auch Verbraucher durch die Corona-Lockdowns in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, hat der Bundestag im Insolvenzrecht eine Reihe von Änderungen beschlossen.

Mit den Gesetzen, die am Donnerstag verabschiedet wurden, bleibt etwa die Insolvenzantragspflicht über das Jahresende hinaus ausgesetzt. Angeschlagenen Unternehmen wird es zudem

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