Plus Das Ende vom Anfang

"Cum-Ex"-Showdown in der Corona-Krise

Ein Gerichtsprozess um millionenschweren Steuerbetrug als eine der letzten Inseln der Normalität? Der Pilot-Prozess um umstrittene "Cum-Ex"-Deals in Bonn bemüht sich zumindest darum - und spricht sein Urteil im Turbogang.

18.03.2020 UPDATE: 18.03.2020 20:03 Uhr 3 Minuten, 5 Sekunden
Geldscheine
Die als Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn eine Straftat. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Bonn (dpa) - "Cum-Ex" ist strafbar. In Tagen, an denen der Ausnahmezustand fast zur Normalität geworden ist, klingt das fast banal. Doch dieses Urteil des Bonner Landgerichts, mit dem der bundesweit erste Strafprozesses um die umstrittenen Aktiendeals zu Ende geht, ist bislang noch von keinem Gericht ausgesprochen worden. Über Jahre hinweg hatten "Cum-Ex"-Akteure beteuert, lediglich sehr

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