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Teil der Aktienbesteuerung verfassungswidrig?

Karlsruhe muss bald über eine Sache entscheiden, die für viele Kleinaktionäre in Deutschland von Bedeutung ist. Es geht um Verluste mit Aktien und deren Verrechnung mit anderen Kapitaleinkünften.

04.06.2021 UPDATE: 04.06.2021 11:58 Uhr 47 Sekunden
Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof hält einen Teil der Aktienbesteuerung für verfassungswidrig. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild

München (dpa) - Der Bundesfinanzhof hält einen Teilaspekt der Aktienbesteuerung in Deutschland für verfassungswidrig. Deswegen hat das höchste deutsche Finanzgericht nun einen Streitfall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt, wie der Finanzhof in München mitteilte.

Dabei geht es um eine auch für viele Kleinaktionäre ärgerliche Vorschrift: Wer Aktien mit Verlust verkauft,

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