Teil der Aktienbesteuerung verfassungswidrig?
Karlsruhe muss bald über eine Sache entscheiden, die für viele Kleinaktionäre in Deutschland von Bedeutung ist. Es geht um Verluste mit Aktien und deren Verrechnung mit anderen Kapitaleinkünften.
München (dpa) - Der Bundesfinanzhof hält einen Teilaspekt der Aktienbesteuerung in Deutschland für verfassungswidrig. Deswegen hat das höchste deutsche Finanzgericht nun einen Streitfall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt, wie der Finanzhof in München mitteilte.
Dabei geht es um eine auch für viele Kleinaktionäre ärgerliche Vorschrift: Wer Aktien mit Verlust verkauft,
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