VW-Abgasskandal: Kein Restschadenersatz bei Konzernmarken
Wer sich im Dieselskandal zu lange mit dem Klagen Zeit gelassen hat, kann unter Umständen trotzdem Geld von VW bekommen. Aber längst nicht alle Betroffenen erfüllen die Voraussetzungen dafür.
Karlsruhe (dpa) - Betroffene des Abgasskandals, die zu spät auf Schadenersatz geklagt haben, können nur dann auf Geld von Volkswagen hoffen, wenn es um einen neu gekauften VW-Diesel geht. Bei Autos anderer Konzernmarken wie Audi kommt sogenannter Restschadenersatz nicht infrage, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschied. Gebrauchtwagen-Käufer haben nach einem früheren Urteil aus
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