VW-Abgasskandal: Kein Restschadenersatz bei Konzernmarken
Wer sich im Dieselskandal zu lange mit dem Klagen Zeit gelassen hat, kann unter Umständen trotzdem Geld von VW bekommen. Aber längst nicht alle Betroffenen erfüllen die Voraussetzungen dafür.
14.07.2022 UPDATE: 14.07.2022 17:23 Uhr 1 Minute, 49 Sekunden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zu möglichen Ansprüchen von Diesel-Käufern gegen Volkswagen gefällt.
Karlsruhe (dpa) - Betroffene des Abgasskandals, die zu spät auf Schadenersatz geklagt haben, können nur dann auf Geld von Volkswagen hoffen, wenn es um einen neu gekauften VW-Diesel geht. Bei Autos anderer Konzernmarken wie Audi kommt sogenannter Restschadenersatz nicht infrage, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschied. Gebrauchtwagen-Käufer haben nach einem früheren Urteil aus
Weiterlesen mit
+ Lokale Themen + Hintergründe
+ Analysen
Meine RNZ+
+ Analysen
Meine RNZ+
- Zugang zu allen Inhalten von RNZ+
- Top-Themen regional, aus Deutschland und der Welt
- Weniger Werbung mit RNZ+
- 1 Monat einmalig 0,99 €
- danach 6,90 € pro Monat
- Zugriff auf alle RNZ+ Artikel
- inkl. gratis Live-App
- Digital Plus 5,20 € pro Monat
- inkl. E-Paper
- Alle RNZ+ Artikel & gratis Live-App
Oder finden Sie hier das passende Abo
Sie haben bereits ein Konto?