Urteil: Kuriere müssen Bikes und Handys nicht mitbringen
Ohne Bike und Smartphone geht nichts bei Online-Lieferdiensten. Doch die Betriebsmittel muss der Arbeitgeber stellen, urteilt nun ein Arbeitsgericht im Fall von "Lieferando".

Frankfurt/Main (dpa) - Angestellte Fahrradboten müssen ihre Ausrüstung nicht zwingend selbst mitbringen. Das hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt im Fall von zwei Kurieren entschieden, die vom Essens-Lieferdienst "Lieferando" die Bereitstellung von dienstlichen Fahrrädern und Smartphones verlangt haben.
Die Arbeitnehmer wollten nicht mehr ihre eigenen Geräte und das entsprechende
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