Plus Tarifvertrag

Übergangsfrist für Mindestlohn in der Landwirtschaft endet

In der Landwirtschaft muss vom Januar an der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro gezahlt werden. Allerdings liegt das tarifliche Mindestentgelt, das auch nicht tarifgebundene Betriebe zahlen müssen, derzeit darüber. Eine Entscheidung, wie es weitergeht, steht bevor.

17.12.2017 UPDATE: 17.12.2017 08:38 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden
Landwirtschaft
Bis Jahresende zahlen die Arbeitgeber in der Landwirtschaft einen Tariflohn von 9,10 Euro. Ab Januar muss der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro gezahlt werden. Foto: Jens Büttner/Symbolbild

Schwerin (dpa/mv) - In der Landwirtschaft endet 2017 die dreijährige Übergangsfrist für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes. Das Paradoxe: Seit November und noch bis Jahresende zahlen die Arbeitgeber einen Tariflohn von 9,10 Euro, also mehr als den Mindestlohn von 8,84 Euro.

Zum 1. November hatten der Land- und forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband und die IG Bauen-Agrar-Umwelt

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