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Instandhaltung absetzen? Vermieter müssen Geld erst ausgeben

Die Instandhaltung von Haus und Wohnung ist teuer, daher sind die Kosten steuerlich absetzbar. Aber nicht, bevor überhaupt etwas instandgesetzt oder repariert wurde.

25.02.2025 UPDATE: 25.02.2025 13:57 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines Vermieterehepaars abgewiesen, das seine Zahlungen für die Instandhaltung von der Steuer absetzen wollte, noch bevor Reparaturen anfielen.

München (dpa) - Wohnungseigentümer und Vermieter dürfen für die Instandhaltung gesparte Gelder nicht von der Steuer absetzen, bevor sie tatsächlich ausgegeben wurden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Damit hat ein fränkisches Vermieterpaar eine Niederlage vor dem höchsten deutschen Finanzgericht erlitten. Die Eheleute vermieten mehrere Wohnungen und wollten ihre Einzahlungen in

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