Für Gelita gibt es noch keine Ruhe
"Besonderer Vertreter" des Unternehmens legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Heidelberg ein - Vorstand zeigt Gelassenheit

Wie ein "Freispruch 1. Klasse": Gelita-Vorstandsvorsitzender Franz Josef Konert ist zufrieden mit dem Urteil des Landgerichts Heidelberg, das eine Schadenersatzklage abwies. Auch anderen Verfahren sieht er gelassen entgegen. Firmenbild
Von Thomas Veigel
Heidelberg. Rechtsanwalt Matthias Schüppen, "besonderer Vertreter" der Eberbacher Gelita AG, hat im Namen des Unternehmens Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 26. August dieses Jahres eingelegt. Das Gericht hatte im (Familien)-Streit um einen angemessenen Verkaufspreis entschieden, dass der Gelita-Anteil von 49 Prozent am Gelatinekapselhersteller
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