SAP-Streit um Aufsichtsrats-Wahl geht in nächste Instanz
Nach der Beschwerde gegen den Beschluss: Das Landesarbeitsgericht befasst sich im Oktober mit der Wahl von 2024.

Von Barbara Klauß
Mannheim/Walldorf. Der Streit um die Frage, ob die zurückliegende Wahl der Arbeitnehmervertreter im SAP-Aufsichtsrat wirksam war, geht nun in die nächste Instanz: Nach der Beschwerde gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim landet der Fall nun vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Es sei ein Termin zur Anhörung der Beteiligten