Plus Urteil in Tübingen

Gericht erlaubt Negativzinsen bei Riester-Sparplan

Tübingen (dpa) - Negative Zinsen in einem Riester-Sparplan zur Altersvorsorge sind nach Ansicht des Landgerichts Tübingen nicht per se unzulässig.

29.06.2018 UPDATE: 29.06.2018 09:28 Uhr 50 Sekunden
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Das Gericht muss entscheiden: Dürfen Negativzinsen auf Riester-Kunden abgewälzt werden? Foto: Daniel Karmann

Tübingen (dpa) - Negative Zinsen in einem Riester-Sparplan zur Altersvorsorge sind nach Ansicht des Landgerichts Tübingen nicht per se unzulässig.

Zumindest in dem Fall, über den das Gericht am Freitag entschied, konnte es keine "unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern" erkennen (Az.: 4 O 220/17).

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Kreissparkasse

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