Gericht erlaubt Negativzinsen bei Riester-Sparplan
Tübingen (dpa) - Negative Zinsen in einem Riester-Sparplan zur Altersvorsorge sind nach Ansicht des Landgerichts Tübingen nicht per se unzulässig.
Tübingen (dpa) - Negative Zinsen in einem Riester-Sparplan zur Altersvorsorge sind nach Ansicht des Landgerichts Tübingen nicht per se unzulässig.
Zumindest in dem Fall, über den das Gericht am Freitag entschied, konnte es keine "unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern" erkennen (Az.: 4 O 220/17).
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Kreissparkasse
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