Käufer muss Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigung einhalten
Wenn Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, ist das für viele Mieter ein Alptraum. Der BGH stellt klar: Eine dreijährige Kündigungssperre nach dem Verkauf einer vermieteten Wohnung muss eingehalten werden. Das soll Missbrauch verhindern und gilt auch beim Kauf durch eine Gesellschaft.

Karlsruhe (dpa) - Wenn eine Firma eine vermietete Wohnung kauft, darf sie Mietern frühestens nach drei Jahren aus Eigenbedarf kündigen. Davor sei eine solche Kündigung unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und verwies auf eine entsprechende Sperrfrist.
Das Gericht in Karlsruhe bezog sich auf die diesbezügliche Regelung des Paragrafen 577a des Bürgerlichen Gesetzbuches zur
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