BFH hilft Hinterbliebenen in Prozess um Sterbegeld
Viele Menschen wollen ihre Familien mit einer Sterbegeldversicherung vor hohen Kosten einer Trauerfeier schützen. Dieses Geld zählt zum Erbe - doch der Bundesfinanzhof mindert die finanzielle Last.
München (dpa) - Die Sterbegeldversicherung verstorbener Angehöriger zählt zum steuerpflichtigen Erbe - doch der Bundesfinanzhof mildert die finanzielle Last für trauernde Angehörige. Denn die Erben können die vollständigen Kosten der Beerdigung von der Steuer absetzen, wie das höchste deutsche Finanzgericht entschieden hat.
In dem konkreten Fall hatte eine ältere Dame aus Westfalen eine
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