Plus Teure Beerdigungen

BFH hilft Hinterbliebenen in Prozess um Sterbegeld

Viele Menschen wollen ihre Familien mit einer Sterbegeldversicherung vor hohen Kosten einer Trauerfeier schützen. Dieses Geld zählt zum Erbe - doch der Bundesfinanzhof mindert die finanzielle Last.

15.11.2024 UPDATE: 15.11.2024 09:18 Uhr 51 Sekunden
Symbolbild Trauer
Trauerfeiern sind häufig teuer - doch die Kosten können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden

München (dpa) - Die Sterbegeldversicherung verstorbener Angehöriger zählt zum steuerpflichtigen Erbe - doch der Bundesfinanzhof mildert die finanzielle Last für trauernde Angehörige. Denn die Erben können die vollständigen Kosten der Beerdigung von der Steuer absetzen, wie das höchste deutsche Finanzgericht entschieden hat.

In dem konkreten Fall hatte eine ältere Dame aus Westfalen eine

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+