EU-Gericht kippt Kommissionsbeschluss zu Starbucks
Ein Erfolg und ein Rückschlag: Mit ihren Beschlüssen zu unerlaubten Steuervorteilen großer Konzerne haben die EU-Wettbewerbshüter in den vergangenen Jahren viel Aufsehen erregt. Vor Gericht läuft nun aber nicht alles glatt. Kritiker fordern daher umfassende Steuerreformen.

Luxemburg (dpa) - Die US-Kaffeehauskette Starbucks hat nach einem Urteil des EU-Gericht nicht von unerlaubten Steuervorteilen in den Niederlanden profitiert.
Die Luxemburger Richter kippten eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission (Rechtssachen T-760/15, T-636/16). Bei einem ähnlichen Fall von Fiat in Luxemburg bestätigten die Richter dagegen den Beschluss der
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