BGH: Bei Geschäftsmiete im Lockdown keine Pauschallösung
Die Geschäftsschließungen haben viele Einzelhändler in Bedrängnis gebracht - auch wegen der Mietkosten. Vermieter können zu Entgegenkommen verpflichtet sein. Eine einfache Lösung gibt es aber nicht.
Karlsruhe (dpa) - Einzelhändler, die mit ihrem Vermieter über die Miete im Corona-Lockdown streiten, können voraussichtlich nicht auf eine pauschale Halbe/Halbe-Regelung hoffen.
Wahrscheinlich müssen sämtliche Fälle vor Gericht einzeln genau geprüft werden, wie sich am Bundesgerichtshof (BGH) in der Verhandlung eines Musterfalls aus Sachsen abzeichnete. Die obersten Zivilrichterinnen und
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