Gerichte uneins über Verkaufsverbote für große Einzelhändler
In der Corona-Krise durften größere Geschäfte bisher nur beschränkt öffnen. In einigen Bundesländern haben Warenhäuser mit Klagen vor Gericht Erfolg, anderswo scheitern sie. Das Bundesverfassungsgericht hat nun über einen ersten Eilantrag entschieden.
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Berlin (dpa) - Warenhauskonzerne und große Einzelhändler müssen weiter mit einem rechtlichen Flickenteppich zu den Vorgaben der Bundesländer für Verkaufsflächen in der Corona-Krise leben.
Gerichte haben nach am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen erneut unterschiedliche Urteile über Verkaufsverbote für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern getroffen.
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