Gerichte uneins über Verkaufsverbote für große Einzelhändler
In der Corona-Krise durften größere Geschäfte bisher nur beschränkt öffnen. In einigen Bundesländern haben Warenhäuser mit Klagen vor Gericht Erfolg, anderswo scheitern sie. Das Bundesverfassungsgericht hat nun über einen ersten Eilantrag entschieden.

Berlin (dpa) - Warenhauskonzerne und große Einzelhändler müssen weiter mit einem rechtlichen Flickenteppich zu den Vorgaben der Bundesländer für Verkaufsflächen in der Corona-Krise leben.
Gerichte haben nach am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen erneut unterschiedliche Urteile über Verkaufsverbote für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern getroffen.
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