Geflüchtete sollen früher arbeiten dürfen
Das Kabinett billigt eine neue Regelung: Jetzt soll eine Beschäftigung schon nach drei Monaten möglich sein.

Von Martin Trauth
Berlin. Geflüchtete dürfen in Deutschland weiter frühestens nach drei Monaten arbeiten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch aber, für bestimmte Gruppen die Beschäftigungsaufnahme früher zu ermöglichen oder zu erleichtern. Damit soll dem Arbeits- und Fachkräftemangel begegnet werden. Gleichzeitig erhofft sich die Regierung dadurch eine Entlastung der Sozialkassen und eine bessere Integration. Ein Überblick zur künftig geltenden Rechtslage:
Generelles Arbeitsverbot
Es bleibt dabei, dass Geflüchtete in den ersten drei Monaten nicht arbeiten dürfen, egal welchen Status sie haben. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern können zudem weiterhin generell nicht in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen. Dies sind Staaten, bei denen angenommen wird, das dort keine Verfolgung im Sinne des Asylrechts stattfindet. Für ihre Bürger gibt es beschleunigte Asyl- und Abschiebeverfahren.
Nach drei Monaten ...
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dürfen Asylbewerber eine Arbeit aufnehmen, wenn sie nicht verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu leben. Unter dieser Bedingung schon arbeiten dürfen auch Geduldete. Dies sind Menschen, die wegen eines abgelehnten Asylantrags eigentlich aus Deutschland ausreisen müssten, aber aus humanitären Gründen oder aufgrund der Sicherheitslage in ihrem Heimatland nicht abgeschoben werden können.
Bei Geduldeten soll die Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme nach dem Kabinettsbeschluss nun im Regelfall erteilt werden. Nicht arbeiten dürfen weiter Geduldete, deren Identität nicht geklärt ist.
Nach sechs Monaten ...
können Asylbewerber eine Arbeit aufnehmen, auch wenn sie in einer Sammelunterkunft leben. Bisher war dies nun Asylsuchenden mit Kindern möglich, für andere erst nach neun Monaten. Nun gilt für alle die Sechs-Monats-Frist.
Duldung zur Beschäftigung
Darüber hinaus baut die Bundesregierung die Möglichkeit der Duldung zum Zweck der Beschäftigung aus. Diese Möglichkeit soll es fortan für Menschen geben, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind. Bisher war der Stichtag der 1. August 2018.
Voraussetzung für die Beschäftigungsduldung ist, dass die Betroffenen schon bisher einen Job hatten. Die notwendige Vorbeschäftigungszeit wird nun von 18 auf zwölf Monate verringert. Die für die Genehmigung nötige Mindestwochenarbeitszeit sinkt von 35 auf 20 Wochenstunden. Damit sollen mehr Menschen die Möglichkeit bekommen, über dieses Instrument in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten.
Nicht jeder Job ist erlaubt
Zusammen mit den Ausländerbehörden prüft die Bundesagentur für Arbeit die Beschäftigungsbedingungen. So dürfen Geflüchtete nicht zu schlechteren Konditionen beschäftigt werden als vergleichbare inländische Arbeitnehmer. Seit August 2019 wird aber laut Bundesagentur für Arbeit bundesweit auf die sogenannte Vorrangprüfung verzichtet. Bis dahin wurde auch geprüft, ob für die Stelle nicht ein Deutscher oder EU-Bürger in Frage kommt.
Ein Teil der Geflüchteten scheitert heute noch daran, in dem Job zu arbeiten, für den sie in der Heimat ausgebildet wurden. Denn häufig dauert die Anerkennung ausländischer Schul-, Ausbildungs- und Studienabschlüsse lange oder wird abgelehnt.