Pauschalreisende sollen Gutscheine zurückgeben können
Wer wegen der Corona-Krise eine Pauschalreise nicht antreten kann, soll Geld zurückbekommen - oder einen Gutschein. Wie das für Verbraucher laufen könnte, steht in einem aktuellen Gesetzentwurf. Nun ist der Bundestag am Zug.
Berlin (dpa) - Wer bereits einen Gutschein für eine in der Corona-Krise geplatzte Pauschalreise akzeptiert hat, soll diesen nach dem Willen der Bundesregierung zurückgeben können. Das geht aus einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor, mit dem sich nun der Bundestag befassen wird.
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Kabinett Eckpunkte der neuen Regelungen beschlossen,
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