Scholz: BGH-Entscheidung zu "Cum-Ex" eine "gute Sache"
Das bundesweit erste Strafurteil wegen "Cum-Ex"-Aktiengeschäften ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revisionen. Der Bundesfinanzminister begrüßt das Urteil.
Berlin (dpa) - Bundesfinanzminister Olaf Scholz begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Strafbarkeit von milliardenschweren "Cum-Ex"-Aktiengeschäften zulasten des Fiskus.
"Die Entscheidung ist wirklich eine gute Sache für uns als Steuerzahler und für die Gerechtigkeit", sagte der SPD-Kanzlerkandidat der Funke Mediengruppe (Samstag). "Das Gericht hat klargestellt, dass
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