Corona-Notbremse: Karlsruhe billigt Restaurant-Schließungen
Mittlerweile befinden sich Gaststätten und Speiselokale in Deutschland wieder im Normalbetrieb. Während der dritten Corona-Welle war das anders - die Maßnahmen waren verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Karlsruhe (dpa) - Der Bund durfte über die sogenannte Corona-Notbremse in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr 2021 Gaststätten und andere Speiselokale schließen.
Auch diese Maßnahme sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit. Die Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers aus Berlin wurde nicht zur Entscheidung
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+