Mediziner scheitern mit Klage gegen Bewertungsportal
Mediziner ärgern sich immer wieder über eine mutmaßliche Ungleichbehandlung beim Ärztebewertungsportal Jameda und ziehen vor Gericht. Die bisherige Rechtsprechung dazu fällt unterschiedlich aus.
Karlsruhe (dpa) - Zwei Zahnmediziner aus Nordrhein-Westfalen müssen es dulden, auch in Zukunft beim Ärztebewertungsportal Jameda gelistet zu sein.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach Angaben vom Mittwoch. Die Richter stärkten mit der am Vorabend ergangenen Entscheidung Jameda und seinem Geschäftsmodell den Rücken: Das Portal bietet Ärzten die Möglichkeit, über kostenpflichtige
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