SAP weist Vorwürfe wegen Aufsichtsratswahl zurück
Wortgefechte bei Gütetermin um Anfechtung der Aufsichtsratswahl.

Von Matthias Kros
Mannheim. Der Softwarekonzern SAP hat vor dem Arbeitsgericht Mannheim Vorwürfe zurückgewiesen, man habe bei der zurückliegenden Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gegen die Neutralitätspflicht verstoßen und einer bestimmten Kandidatin Vorteile verschafft. Mehrere Beschäftigte der SAP behaupten das und hatten deshalb einen Antrag auf
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