Keine Einigung zwischen Vorruheständler und SAP in Sicht
Es geht um die Frage, ob allen die gleiche Gehaltserhöhung zusteht. Für die Klagen etlicher Vorruheständler gegen SAP stehen die ersten Kammertermine an.
Von Barbara Klauß
Mannheim/Walldorf. Die Argumente, die vor dem Mannheimer Arbeitsgericht ausgetauscht werden, sind immer wieder die selben: Mehrere Vorsitzende Richter verschiedener Kammern beschäftigen sich derzeit mit der Frage, ob Vorruheständler der SAP Anspruch auf die gleichen Gehaltserhöhungen und Prämien haben wie die aktive Belegschaft. Allein Richter Ralf
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