Eilantrag zu Stilllegung abgelehnt
Der Verwaltungsgerichtshof lehnte einen Eilantrag von Atomkraftgegnern ab, die den Betrieb wegen angeblicher Gefahren durch Risse an Rohren untersagen lassen wollten.

Das "Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar" (GKN) in Neckarwestheim. Foto: dpa
Von Carsten Blaue
Mannheim. Das Atomkraftwerk Neckarwestheim II (GKN II) im Landkreis Heilbronn bleibt weiter am Netz. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einen Eilantrag von Atomkraftgegnern abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Gegner wollten den Betrieb wegen angeblicher Gefahren durch Risse an Rohren untersagen lassen und reagierten mit Kritik am Gericht,
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