Plus AKW Neckarwestheim

Eilantrag zu Stilllegung abgelehnt

Der Verwaltungsgerichtshof lehnte einen Eilantrag von Atomkraftgegnern ab, die den Betrieb wegen angeblicher Gefahren durch Risse an Rohren untersagen lassen wollten.

02.05.2022 UPDATE: 02.05.2022 11:45 Uhr 2 Minuten, 25 Sekunden

Das "Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar" (GKN) in Neckarwestheim. Foto: dpa

Von Carsten Blaue

Mannheim. Das Atomkraftwerk Neckarwestheim II (GKN II) im Landkreis Heilbronn bleibt weiter am Netz. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einen Eilantrag von Atomkraftgegnern abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Gegner wollten den Betrieb wegen angeblicher Gefahren durch Risse an Rohren untersagen lassen und reagierten mit Kritik am Gericht,

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