Polizei kann doch auf Gästelisten zugreifen
Der Zugriff von Ermittlungsbehörden ist dem Landesinnenministerium zufolge grundsätzlich möglich. Dieser müsse jedoch "stets verhältnismäßig sein".
Von Sören S. Sgries
Heidelberg/Stuttgart. In der lebhaft geführten Debatte über den polizeilichen Zugriff auf die Corona-Gästelisten stach Baden-Württemberg bisher heraus. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte – ebenso wie sein Ministerium – stets betont, dass ein Zugriff der Polizei auf die Daten "unzulässig" sei. Erst vergangene Woche hatte er noch einmal gegenüber der
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