Schulen bleiben nach den Osterferien mit Ausnahmen erst mal wieder geschlossen. Foto: dpa
Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Angesichts steigender Infektionszahlen will die Landesregierung den Schulbetrieb in der Woche nach den Osterferien drastisch einschränken. Das geht aus einem an Gründonnerstag verschickten Schreiben des Kultusministeriums an alle Schulen im Land hervor. "An den öffentlichen Schulen ebenso wie an den Schulen in freier Trägerschaft werden in der Woche ab dem 12. April weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden", heißt es in dem von Michael Föll, dem Amtschef im Kultusministerium, am 1. April unterzeichneten Brief. Dies gelte etwa auch für die Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie Horte.
Jedoch gibt es Ausnahmen: So dürfen Klassen, die vor Abschlussprüfungen stehen, Präsenzunterricht bekommen, jedoch nur im Wechselbetrieb mit geteilten Klassen. "Die Schulen entscheiden dabei eigenständig über den Umfang, d. h. den Anteil des Präsenzunterrichts", heißt es. Komplett geöffnet bleiben sollen Sonderpädagogischen Einrichtungen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung. Zudem soll für Kinder aller Schularten der Klassen 1 bis 7, deren Eltern "zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind", eine Notbetreuung eingerichtet werden.
Beachtlich: In einem Schreiben vom Mittwoch, 31. März, hieß es noch, dass erst nach den Osterfeiertagen eine Entscheidung falle.
Die große Mehrheit der restlichen Schülerschaft soll laut Fölls zweitem Brief zuhause lernen. "Angesichts der Hinweise, dass sich insbesondere die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV-2-Virus deutlich stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als dies bei dem bisher vorwiegend grassierenden Virustyp der Fall ist, bedarf es weiterhin besonderer Vorkehrungen", lautete die Begründung.
Ab dem 19. April sollen die Schulen dann jedoch – bei Wechselbetrieb – erstmals seit Monaten wieder für alle Klassenstufen öffnen, "sofern es das Infektionsgeschehen dann zulässt", wie Föll schreibt. Diese Öffnungsperspektive hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann zuletzt bereits angekündigt. Bei einem Gespräch mit Beteiligten des Schullebens hatte er dafür Kritik geerntet. Ab einer Inzidenz von 100, waren sich die Teilnehmer einig, solle es keinen Präsenzunterricht mehr geben.
Ab dem 19. April soll es zudem, wie bereits berichtet, flächendeckend verpflichtende Corona-Schnelltests an Schulen geben – als Zugangsvoraussetzung für Präsenzunterricht. Ausnahmen: "Von dieser förmlichen Pflicht ausgenommen sind Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt werden müssen." Freiwillige Schnelltests sollen schon ab 12. April angeboten werden. Föll gab zudem erste Regeln für Abschlussprüfungen bekannt. So wird empfohlen, zwei Wochen vor deren Beginn den Unterricht für Prüflinge "ausschließlich auf Fernunterricht umzustellen". Für die Abschlussprüfungen selbst gelte, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu beachten sei und man medizinische Masken tragen muss.