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Mordprozess in Freiburg

Lebenslänglich für den Mann ohne Mitleid

Hussein K. als Mörder verurteilt - Der Flüchtling vergewaltigte und tötete die Studentin Maria Ladenburger

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23.03.2018, 06:00 Uhr

Die Erinnerungsstätte am Ufer der Dreisam: Im Oktober 2016 riss der jetzt verurteilte Hussein K. hier die 19-jährige Medizinstudentin Maria vom Fahrrad und tötete sie. Foto: Patrick Seeger

Von Anika von Greve-Dierfeld und Jürgen Ruf

Freiburg. An den Anblick von Hussein K. hatten sich alle gewöhnt. Der schlurfende Gang beim Weg in den Verhandlungssaal des Freiburger Landgerichts. Die klirrenden Fesseln an Händen und Füßen, die ihm in den insgesamt 25 Prozesstagen nicht ein einziges Mal abgenommen wurden. Die teigige, ausdruckslose Blässe seines Gesichtes und den zwischen den hängenden Schultern tief auf die Brust gesenkten Kopf. Und doch blieb der Mann bis zum Schluss ein Unbekannter, von seinem Innenleben drang nichts nach außen und von außen, so schien es, nichts zu ihm nach innen.

"Letztlich sind Sie uns ein Rätsel geblieben", sagt die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk am Donnerstag nach der Urteilsverkündung dem Flüchtling, der die junge Studentin Maria Ladenburger im Oktober 2016 in Freiburg vergewaltigte und zum Sterben in einen Fluss legte, wo sie ertrank.

In klaren Worten begründet die Richterin die Höchststrafe gegen den Angeklagten, sie blickt mehrfach in seine Richtung, spricht den Mann, der nicht aufsieht, direkt an: Lebenslang lautet der Spruch der Kammer, die auch die besondere Schwere der Schuld feststellt und sich die Sicherungsverwahrung vorbehält.

Die Tat zeichnet sie nochmals nach in vielen schwer erträglichen Details: Die Bisse in Marias Wange, Brust und Unterleib. Das kraftvolle, entschlossene Würgen mit Schal und Hand, die mehrfache Vergewaltigung der bewusstlosen Frau, die deutlich sichtbar noch atmete, deren Brustkorb sich hob und senkte, deren Verletzungen nicht tödlich waren. Maria hätte wohl überlebt und wäre zu retten gewesen, wenn K. sie nicht zum Ertrinken durch ein Dornengebüsch ins Wasser geschleift hätte.

Akribisch und unbeirrt geht die Richterin auch kurz auf das enorme Interesse der Öffentlichkeit ein, auf die scheinbare politische Dimension und die Diskussionen, die der Fall auslöste. Wie zur absichtlichen Untermalung ist durch die Fenster des bis zum letzten Platz besetzten Saales ein knappes Dutzend skandierender Rechtspopulisten zu hören. Sie stehen auf der Straße vor dem Gericht und prangern den Fall Hussein K. als Symbol für verfehlte Flüchtlingspolitik an. Wie zur absichtlichen Versachlichung betont Schenk: "Die Tat ist nicht von einem Ausländer, einem Flüchtling, einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling, einem Mann verübt worden - sondern von einem Menschen", sagt Schenk: "Von Ihnen, Herr K."

Richterin Kathrin Schenk. Foto: dpa

Das Alter des Angeklagten, es war während des mehr als sechs Monate dauernden Prozesses ein Dauerthema. Als angeblich minderjähriger Flüchtling ohne Papiere eingereist genoss K. die Vorteile der Betreuung von unter 18-jährigen Flüchtlingen, lebte in einer Pflegefamilie mit Taschengeld und großen Freiheiten. Jetzt wurde er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt - mehreren Gutachten zufolge war er zum Tatzeitpunkt mindestens 22 Jahre alt.

Ende Dezember vergangenen Jahres soll ein ebenfalls angeblich jugendlicher Flüchtling im rheinland-pfälzischen Kandel eine 15-Jährige erstochen haben. Auch bei ihm gab es Zweifel am Alter und die Wogen schlugen hoch. Viele stellten die liberale Flüchtlingspolitik der Bundesregierung infrage, heftige Kritik an zu laxer Handhabung der - wissenschaftlich sehr schwierigen - Altersbestimmung junger Flüchtlinge bestimmt bis heute viele Diskussionen.

Hintergrund

Von Andreas Herholz, RNZ Berlin

Tübingen. Boris Palmer (45, Grüne) ist Tübinger Oberbürgermeister und eckt innerhalb seiner Partei regelmäßig mit seinen Standpunkten zum Umgang mit Flüchtlingen an.

Herr, Palmer, lebenslange Haft für den Flüchtling Hussein K. Wie bewerten Sie das Urteil im Prozess um den Mord an einer Studentin in Freiburg?

Die Entscheidung

[+] Lesen Sie mehr

Von Andreas Herholz, RNZ Berlin

Tübingen. Boris Palmer (45, Grüne) ist Tübinger Oberbürgermeister und eckt innerhalb seiner Partei regelmäßig mit seinen Standpunkten zum Umgang mit Flüchtlingen an.

Herr, Palmer, lebenslange Haft für den Flüchtling Hussein K. Wie bewerten Sie das Urteil im Prozess um den Mord an einer Studentin in Freiburg?

Die Entscheidung ist absolut angemessen. Sowohl im Hinblick auf die Tat als auch mit Blick auf die Sühne für die Opfer. Das ist ein wichtiges Urteil auch für unsere Gesellschaft in der schwierigen Debatte über Gewalt von Asylbewerbern.

Die Frage des Alters des Täters war in dem Prozess für das Strafmaß entscheidend. Hussein K. hatte sich als minderjähriger Flüchtling ausgegeben, obwohl er älter als 21 Jahre ist. Muss man bei der Altersbestimmung von Flüchtlingen nachbessern?

Ja, hier muss genau geprüft werden. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag bereits die richtigen Schritte vereinbart. In Zukunft soll die Altersfeststellung nicht mehr über die rund 600 Jugendämter laufen, sondern zentral in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder durchgeführt werden. Wenn die nötigen Ausweispapiere fehlen, darf man sich keine Manschetten anlegen, sondern muss das Alter mit medizinischen Untersuchungen zweifelsfrei feststellen. Die Richter haben klar erkannt: Das geht.

Kritiker befürchten Gesundheitsrisiken durch die Untersuchungen…

Ohne Röntgenuntersuchungen geht es nicht. Aber die Strahlenbelastung durch eine Röntgenaufnahme der Hand ist nicht schlimmer als ein Flug nach New York und deswegen zumutbar. Der Anreiz, beim Alter zu täuschen, sich als Jugendlicher auszugeben ist so groß, dass man es den Menschen nicht einmal verdenken kann, es zu versuchen.

Zuletzt haben Sie vor einem zu laschen Umgang mit Flüchtlingen gewarnt. Was meinen Sie damit konkret?

Leider ist der Freiburger Fall nicht der einzige, in dem angeblich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge schwere Straftaten begangen haben. Es gibt auch Fälle, in denen die falsche Alterseinstufung eine Voraussetzung für die Straftat war. Die Mischung mit vermeintlich Gleichaltrigen, obwohl der Täter in Wahrheit mehrere Jahre älter war, hat beispielsweise im Fall in Kandel Täter und Opfer erst in Kontakt gebracht. Und dann gibt es Fälle wie den in Tübingen, wo der Täter durchs Raster der Ermittler fiel, weil man auf der Suche nach einem etwa 30-Jährigen war, der Täter aber laut seinen Papieren erst 17 war. Deshalb ist die Altersfeststellung so wichtig. Die Diskussion um diese aufsehenerregenden Fälle wird von zwei Polen dominiert: Die einen sagen, alle Flüchtlinge seien potenzielle Mörder, und die anderen sagen, es gebe bei Flüchtlingen überhaupt keine Besonderheiten, das sei alles nur Rassismus. Beides ist empirisch falsch. Man darf das nicht generalisieren, weil es nur sehr wenige Straftaten sind. Auf der anderen Seite haben die Taten spezifische Gemeinsamkeiten. Deshalb muss man über die Probleme sprechen und nach Wegen zur Vermeidung weiterer Opfer suchen.


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Doch der Mord an der 19 Jahre alten Studentin in Freiburg "hätte auch durch kein Gesetz, keine bessere Ausstattung der Polizei, keine andere Betreuung verhindert werden können", so das Gericht. Denn der Mord an Maria sei begründet im Charakter des Angeklagten und seiner Unfähigkeit, sich in das Leid eines anderen, insbesondere Frauen, hineinzuversetzen. Er habe die Tat geplant - und nicht, wie von ihm behauptet, betrunken im Affekt begangen.

"Sie haben keineswegs bekifft und besoffen in den Tag hineingelebt", sagt die Richterin. "Drogen, Herr K., sind nicht Ihr Problem. Es ist Ihr fehlendes Mitgefühl, Ihre starke Ichbezogenheit, die wenig Hoffnung für Therapie geben - auch nach einem langen Strafvollzug."

Am vorläufigen Ende eines aufreibenden Mordprozesses mit vielen Lügen in spärlichen Aussagen des Angeklagten, der bereits Revision ankündigen ließ, steht ein Urteil, das an Klarheit wenig zu wünschen übrig lässt. Die Kammer habe damit sichergestellt, dass Hussein K. nicht auf freien Fuß kommt, so lange er gefährlich ist, sagt Oberstaatsanwalt Eckart Berger. "Das Ergebnis ist ein richtiges und ein gerechtes", sagt Bernhard Kramer, Nebenklägeranwalt der Eltern von Maria. Sie waren wegen ihrer seelischen Verfassung an keinem der Prozesstage anwesend und enthielten sich jeder öffentlichen Äußerung.

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