Kritik an Kultusministerin

SPD wittert "Maulkorb" für Schulleiter

Protestbriefe wegen Datenschutz in Personalakten erfasst – Ministerium: "keinerlei Nachteile"

26.03.2019 UPDATE: 27.03.2019 06:00 Uhr 56 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Die SPD wirft Kultusministerin Eisenmann vor, gegen kritische Schulleiter vorzugehen. "Wer gegenüber der CDU-Kultusministerin Susanne Eisenmann ein kritisches Wort verliert, wird eiskalt abgestraft", sagt SPD-Bildungsexperte Stefan Fulst-Blei. Er bezieht sich auf eine Landtagsanfrage zu Personalakten von Schulleitern.

Eisenmanns Antwort liegt dieser Zeitung vor. Aus ihr geht hervor, dass vergangenes Jahr rund 150 Schulleiter sogenannte "Remonstrationen" an ihre zuständigen Regierungspräsidien geschickt haben. Fast all diese Eingaben betrafen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die viel Regelungsbedarf an Schulen auslöste. Schulleiter warnten, es fehle an Personal, Ressourcen und Fachwissen, um die Regelung umzusetzen.

Das Thema löste letztes Jahr größere Unruhe aus. Am Ende wurden in vielen Fällen Beamte der Schulverwaltung zu Datenschutzbeauftragten von Schulen. Manche übernahmen diese Funktion für Dutzende Schulen.

Eisenmann berichtet nun, alle Schulleiter-Remonstrationen, die ans Ministerium gemeldet wurden, seien in Personalakten abgelegt worden. Es habe sich nämlich um Eingaben und Gesuche "in persönlichen Angelegenheiten" gehandelt. "Den remonstrierenden Beamten kam es darauf an, ihre Dienstvorgesetzten über die Herausforderungen bei der Umsetzung der EU-DSGVO hinzuweisen. Über die Aufnahme in der Personalakte ist sichergestellt, dass diese gegebenenfalls und zeitnah zur Verfügung stünden", begründet die Ministerin den Schritt. Absendern entstünden dadurch "keinerlei Nachteile".

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Fulst-Blei aber sieht darin eine "Maulkorb-Kultur" und fürchtet, Betroffene seien "zukünftig als Querulanten gebrandmarkt". Er findet: Das Formulieren von Einwänden sei "beamtenrechtlich nicht nur ihr gutes Recht, sondern ihre Pflicht, wenn sie Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung haben. In die Personalakte gehört sowas eigentlich nicht."

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