Höchste Corona-Alarmstufe

Fragen und Antworten zu den neuen Corona-Regeln im Land

Wo gilt die Maskenpflicht? Mit wem darf man sich noch treffen? Darf ich in den Herbstferien verreisen?

19.10.2020 UPDATE: 20.10.2020 06:00 Uhr 2 Minuten, 21 Sekunden
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Von Nico Pointner

Stuttgart. Die Landesregierung hat die höchste Corona-Alarmstufe ausgerufen – zur Eindämmung der Pandemie gelten in ganz Baden-Württemberg seit Montag nochmals strengere Regeln. Dazu gehören eine erweiterte Maskenpflicht sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen – zwar unabhängig davon, ob die jeweilige Stadt oder der Landkreis die kritische Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschreitet.

Wer muss jetzt wo genau Maske tragen? Die Maskenpflicht gilt in ganz Baden-Württemberg in Fußgängerbereichen wie Fußgängerzonen, Parks und Marktplätzen und überall wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Wenn es also auf dem Fußgängerweg eng wird, muss man seit Montag eine Maske aufsetzen – oder die Straßenseite wechseln. Auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen von öffentlichen Einrichtungen wie in der Bankfiliale gilt künftig die Maskenpflicht. Für Schüler ab der fünften Klasse gilt die Maskenpflicht seit Montag nicht mehr nur auf dem Schulflur, sondern auch im Klassenzimmer. Im Nahverkehr und im Einzelhandel müssen die Bürger bereits seit langem Maske tragen.

Wie wird die Maskenpflicht kontrolliert? In der Praxis dürfte das gar nicht so einfach werden. Menschenansammlungen können spontan entstehen, Fußgängerströme im Minutentakt variieren. "Niemand wird mit einem Zollstock über die Königstraße laufen und jemandem 500 Euro aufbrummen, nur weil die Maske unter der Nase sitzt", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Die Behörden würden mit Augenmaß vorgehen. Die Regierung appelliert vor allem an die Eigenverantwortung der Bürger. Die Regel sei zu unklar, stifte Verwirrung, kritisiert hingegen FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke.

Mit wem darf ich mich noch wo treffen? Privat wie öffentlich dürfen sich künftig nur noch maximal zehn Menschen treffen – es sei denn, sie leben in höchstens zwei unterschiedlichen Haushalten oder sind in gerade Linie verwandt bzw. Geschwister und deren Partner. Man dürfte also noch neun Freunde aus neun verschiedenen Haushalten einladen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) mahnte in den vergangenen Tagen aber immer wieder, die Regeln nicht auszureizen, sondern vorsichtiger zu sein als es die Politik per Verordnung vorschreibt. Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird nun grundsätzlich auf 100 Personen beschränkt.

Auch interessant
Baden-Württemberg: Mehr Maske, weniger Kontakte - Höchster Corona-Alarm im Südwesten
Infektionszahlen steigen: Baden-Württemberg ruft höchste Corona-Alarmstufe aus
Baden-Württemberg: Maskenpflicht ab der 5. Klasse im Unterricht

Gilt die 100-Personen-Grenze auch für Kultur- und Sportveranstaltungen? Nein, dort gilt die 100-Teilnehmer-Grenze nicht. Im Kulturbereich dürfen weiterhin bis zu 500 Personen zusammenkommen – allerdings nun nur noch mit Maske. Für Sportveranstaltungen gilt eine Verordnung aus der Feder des Kultusministeriums: Im Nicht-Profi-Bereich dürfen 500 Menschen zusammenkommen, im Profi-Bereich abhängig von der Größe der Sportstätte höchsten 20 Prozent der zulässigen Zuschaueranzahl.

Wer kontrolliert die Corona-Regeln? Nach Angaben des Innenministeriums sind vor allem die Ortspolizeibehörden zuständig, also die Ordnungsämter der Kommunen. Die Polizei habe aber ein Auge darauf, was im öffentlichen Raum passiere, sagte ein Sprecher.

Welche Maßnahmen beinhaltet die nun ausgerufene Alarmstufe Rot noch? In Kitas müssen die Kinder in festen Gruppen betreut werden. Die Zahl der Intensivbetten für Corona-Patienten wird erhöht und die Zahl der Test-Stationen landesweit ausgeweitet. Nicht zwingend notwendige Behandlungen in Krankenhäusern sollen schrittweise reduziert werden. Außerdem diskutieren die einzelnen Ressorts weitere Einschränkungen, etwa was die Anzahl der Personen im Einzelhandel betrifft.

Darf ich in den Herbstferien verreisen? Dürfen schon. Aber die verantwortlichen Politiker raten den Menschen wie schon im Frühjahr, lieber zuhause zu bleiben und auf unnötige Begegnungen zu verzichten. Mancherorts besteht außerdem weiterhin ein Beherbergungsverbot – in Schleswig-Holstein etwa dürfen Feriengäste aus Pandemie-Hotspots nur aufgenommen werden, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können.

Die Landesregierung hat nun bereits die letzte von drei Warnstufen gezündet. Was kommt nach Alarmstufe Rot? Das ist offen. Kretschmann warnte aber bereits am Wochenende: Wenn diese Einschränkungen über sieben bis zehn Tage nicht wirkten, werde man etwa die Treffen im öffentlichen Raum drastisch einschränken.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.