Plus Corona-Alarmstufe II

An Regeln muss sich auch das Land halten

Verwaltungsgerichtshof: Grün-Schwarz darf Alarmstufe II nicht einfach verlängern. Ungeimpfte Studierende können getestet wieder an die Uni.

21.01.2022 UPDATE: 22.01.2022 06:00 Uhr 2 Minuten, 59 Sekunden
Auch an der Universität Hohenheim dürfen Ungeimpfte ab Montag wieder in die Hochschulgebäude. Natürlich getestet, aber mit FFP2-Maske. Nicht wie dieser Student, der noch in der Warnstufe eine medizinische Maske tragen durfte. Archiv-Foto: dpa

Von Jens Schmitz, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Die Landesregierung will das "Einfrieren" der Corona-Alarmstufe II in der kommenden Woche beenden. Das erklärte eine Sprecherin am Freitag als Reaktion auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Der hatte die Maßnahme zuvor als "voraussichtlich rechtswidrig" bezeichnet und Teile der Corona-Verordnung Studienbetrieb

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