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Richter sehen keinen Grund für Corona-Entschädigung von Friseurin

Unternehmerin hatte nach der Schließung ihres Ladens 2020 Entschädigungszahlungen gefordert.

15.12.2021 UPDATE: 15.12.2021 17:45 Uhr 2 Minuten, 12 Sekunden
Foto: dpa

Stuttgart. (dpa/lsw) Betriebe können nach Überzeugung des Stuttgarter Oberlandesgerichts nicht mit einer Entschädigung für ausgefallene Verdienste rechnen, wenn sie in der ersten Corona-Welle Anfang 2020 wochenlang schließen mussten.

Im ersten einer ganzen Reihe von entsprechenden Verfahren vor dem OLG machte der Zivilsenat am Mittwoch deutlich, dass er für die Auszahlung des

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