Richter sehen keinen Grund für Corona-Entschädigung von Friseurin
Unternehmerin hatte nach der Schließung ihres Ladens 2020 Entschädigungszahlungen gefordert.
Stuttgart. (dpa/lsw) Betriebe können nach Überzeugung des Stuttgarter Oberlandesgerichts nicht mit einer Entschädigung für ausgefallene Verdienste rechnen, wenn sie in der ersten Corona-Welle Anfang 2020 wochenlang schließen mussten.
Im ersten einer ganzen Reihe von entsprechenden Verfahren vor dem OLG machte der Zivilsenat am Mittwoch deutlich, dass er für die Auszahlung des
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