Autobahnen in Baden-Württemberg

Weg frei für Einsatzfahrzeuge (Update)

Land wirbt für die Rettungsgasse - Polizei kündigt verstärkt Kontrollen an

15.02.2018 UPDATE: 15.02.2018 11:34 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden
Foto: dpa

Mannheim/Stuttgart. (dpa-lsw) Die Rettungsgasse ist Pflicht und kann Leben retten. Seit Donnerstag wirbt Baden-Württembergs Polizei deshalb an Autobahnen für die Regeln, deren Missachtung mit hohen Bußgeldern bestraft werden kann. Nach Angaben des Innenministeriums sind Autofahrer schon bei stockendem Verkehr verpflichtet, eine Gasse für Rettungsfahrzeuge zu bilden. Sie muss immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen entstehen.

Hintergrund

Die Rechte-Hand-Regel

Wo genau sollten Autofahrer im Stau eine korrekte Rettungsgasse bilden? Autos auf der linken Spur fahren nach links, die auf allen übrigen Spuren nach rechts. Als Merkhilfe kann die sogenannte "Rechte-Hand-Regel" dienen: Die

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Die Rechte-Hand-Regel

Wo genau sollten Autofahrer im Stau eine korrekte Rettungsgasse bilden? Autos auf der linken Spur fahren nach links, die auf allen übrigen Spuren nach rechts. Als Merkhilfe kann die sogenannte "Rechte-Hand-Regel" dienen: Die Finger der rechten Hand stehen von oben gesehen für die Fahrbahnspuren. Dabei symbolisiert der Daumen die linke Spur, wo die Autos nach links fahren sollen und alle anderen "Finger" gehen nach rechts. Die Rettungsgasse liegt zwischen Daumen und Zeigefinger.

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Die Polizei will das in den nächsten Wochen landesweit verstärkt kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden. Die Vorgaben gelten nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in eine Richtung. Schon bevor sich Rettungskräfte oder Abschleppwagen bei einem Stau von hinten nähern, müssen die Fahrer bereits bei Schrittgeschwindigkeit die Gasse bilden. Stehen die Autos erst dicht an dicht im Stau, fehlt es schon mal an Platz.

Das Behindern von Rettungskräften und Polizei im Verkehr wird seit dem vergangenen Jahr deutlich härter bestraft - dazu zählt auch das Missachten der Rettungsgasse. Lag das Bußgeld dafür lange bei 20 Euro, sind es jetzt mindestens 200 Euro. Werden Dritte gefährdet oder kommt es zu einem Sachschaden droht noch mehr. Zuletzt hatte es immer häufiger Beschwerden von Rettungskräften gegeben, sie würden bei der Arbeit behindert - durch Gaffer - wie jüngst beim Horrorunfall auf der A 5 bei St. Leon-Rot - aber auch durch unaufmerksame Autofahrer.

60 Brückenbanner fordern die Autofahrer zur Bildung einer Rettungsgasse auf. Auch mit Plakaten und Flyern in Deutsch, Englisch und Französisch wird für die Rettungsgasse geworben. Die wichtigen Regeln seien "offenbar noch nicht so in den Köpfen", sagte Michael Klump, Sprecher der Mannheimer Polizei. Zahlen zu Verstößen etwa auf der chronischen Staustrecke A 6 gebe es zwar nicht, ungenügende Rettungsgassen sorgten aber immer wieder für Behinderungen.

Update: 15. Februar 2018, 13.11 Uhr

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