Urteil in Heilbronn

Veranstalter hofft auf abschreckende Wirkung bei Buga-Karl-Diebstählen

20-Jähriger wurde verurteilt - Strafe sei angemessen

07.08.2019 UPDATE: 07.08.2019 16:17 Uhr 41 Sekunden
"Karl", das Maskottchen der Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn. Foto: dpa

Heilbronn. (dpa-lsw)  Nach dem Heilbronner Urteil gegen einen Dieb des Bundesgartenschau-Maskottchens "Karl" hofft der Veranstalter auf ein Ende der Diebstahlserie. Die ersten Fälle habe man noch mit Humor genommen, sagte eine Sprecherin der Bundesgartenschau-Heilbronn-GmbH - etwa als der gestohlene pinkfarbene Riesenzwerg auf dem Dach eines Supermarktes aufgetaucht war. Aus Spaß sei jedoch spätestens seit der Sprengung eines Riesen-Zwergs Ernst geworden. Ein Exemplar koste mehrere Hundert Euro.

Am Dienstag war ein 20 Jahre alter Zwerg-Dieb zu einer Geldbuße von 800 Euro verurteilt worden, außerdem muss er zwei Tage Haft in der Jugendarrestanstalt Rastatt absitzen. Die Strafe sei gemessen am Vergehen ungewöhnlich hoch, sagte ein Sprecher des Heilbronner Amtsgerichtes.

Sie ergebe sich jedoch aus der kriminellen Vorgeschichte des Täters. Der Mann sei bereits dreimal vorbestraft wegen Sachbeschädigung, Diebstahl und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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Es lasse sich letztlich nicht einschätzen, ob das Urteil eine abschreckende Wirkung habe, sagte die Buga-Sprecherin. Es ist das erste im Zusammenhang mit dem Buga-Maskottchen. Von den insgesamt 150 aufgestellten Zwergen wurden laut Polizei seit dem Juni vergangenen Jahres 14 gestohlen, 30 wurden beschädigt. Die Buga läuft noch bis zum 6. Oktober.

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